Lackmann-Online
zur 10. Auflage
juralit.com
dierezensenten
zur 9. Auflage
juraexamen.info
StudJur-Online
Juralit
Prof. Helwich
zur 8. Auflage
StudJur-Online
Fachschaftsrat Jura der Universität Hamburg (ElbeLaw.de)
Juralit
zur 7. Auflage
www.refendare.net
StudJur-Online
Ralf Hansen
Hochschulzeitung "ad rem"
zur 6. Auflage
Rechtsreferendariat Berlin
Rechtsreferendar Info
Richter am OLG Wolf
zur 5. Auflage
Richter am OLG Dr. Schnauder
Ralf Hansen
Zeitschrift für Referendare
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen
DGVZ
zur 4. Auflage
Richter am OLG Dr. Schnauder
Prof. Dr. Saenger
Rechtsreferendar Info
zur 3. Auflage
Studium
Rechtsreferendar Info
zur 2. Auflage
Richter am KG Dr. Briesemeister
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen
Wegner und Abels
Rechtsreferendar Info
Studium
Dipl. Rpfl. Benno Gabor, Bremerhaven
zur 1. Auflage
Stadtoberrechtsrat Geißler
Prof. Dr. Gottwald und Rechtsreferendar Semmelmayer
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen
DGVZ
Zur 10. Auflage
juralit.com
“... Das Werk von Lackmann stellt inzwischen das entscheidende Standardwerk zur Referendarausbildung im Bereich des
Zwangsvollstreckungsrechts dar...” Einzelheiten: juralit.com
Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur., dierezensenten:
“... Zusammenfassend kann nicht nur, sondern muss das Werk von Herrn VRiOLG a.D. Rolf Lackmann i.V.m. der Homepage ...
jedem Rechtsreferendar zur Lektüre empfohlen werden. Lackmann liefert mit seinem Werk eine Darstellung des Zwangsvollstreckungsrechts, die es
schafft, eine aus Sicht des Rechtsreferendars exzellente Gewichtung zwischen der abstrakten systematisch-dogmatischen Darstellung der Materie
einerseits und der Hervorhebung examensrelevanter Einzelfragen andererseits vorzunehmen. Dem Verfasser kann insoweit aus hiesiger Sicht nur
beigepflichtet werden, dass das Festhalten am Konzept der Melange zwischen einem Lehrbuch und der Examensorientierung besonders erfreulich ist.
Die das Werk abrundenden Schemata und Klausurfälle sollten ebenfalls dringend erlernt werden, will sich der Rechtsreferendar nicht leichtfertig
in eine selbstverschuldete Gefahr von Wissenslücken in einem besonders examensrelevanten Themenkomplex begeben.”
Zur 9. Auflage
Studjur-Online:
Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Auflage, Vahlen 2010 und
Lackmann / Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Auflage, Vahlen 2007
"Die Kombination der beiden Werke ist trotz des Auseinanderdriftens des Auflagenjahrs immer noch eine wichtige Empfehlung für Studium und
Referendariat. Die Verknüpfung von Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht ist schon dogmatisch eine sinnvolle Heranführung und die Verarbeitung
in passenden Fällen ein exzellentes Training vor jedem Examen. Das Lehrbuch zum materiellen Recht ist im Vergleich zur Vorauflage deutlich verschlankt
worden (allerdings bei größerem Format) und fasst den Stoff auf weniger als 400 Seiten zusammen. Dabei macht der Textteil gerade einmal 280 Seiten aus
und wird im Übrigen durch Anhänge ergänzt, etwa Schaubilder, Kurzzusammenfassungen der Rechtsbehelfe, Klausurbeispiele und Formulare. Die
Konkurrenz ist durch die Werke von Lippross und den Kaisers natürlich groß, aber dieses Lehrbuch kann sich ohne Schwierigkeiten an den Bedürfnissen des
Referendariats messen lassen. Die Gestaltung beider Werke ist ansprechend. Die Fließtexte sind gut untergliedert, die Fußnoten optisch abgetrennt, die
Hervorhebungstechnik effektiv und im Text finden sich immer wieder retardierende Elemente zur Straffung oder Verdeutlichung des Stoffes. Die
Falllösungen beinhalten komplette Entscheidungsformulierungen und die Autoren ergänzen diese sogar durch Tenorierungsbeispiele. Eine der wichtigsten
Änderungen zur Vorauflage vorab: der einstweilige Rechtsschutz wurde gestrafft, da, so der Autor, dieses Thema in der Regel zusammen mit dem
Erkenntnisverfahren abgehandelt würde und in diesem Werk nur unnötige Wiederholung sei. Bedauerlich, aber hinzunehmen. Ergänzt wurden die
Ausführungen aber, unter Bezugnahme auf das FamFG, um die Vollstreckung aus familienrechtlichen Titeln. Ansonsten bleibt die inhaltliche Konzeption
wie bisher erhalten. Einleitend bespricht der Autor unter anderem die Verfahrensbeteiligten und das Rechtsbehelfssystem, um sodann direkt zu den
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorzudringen, sowohl den allgemeinen wie auch den besonderen. Dabei kommen die verschiedenen Titel
zur Sprache, ebenso Klausel- und Zustellungsprobleme oder auch Fristen, Zug-um-Zug-Leistungen oder andere Spezialitäten. Nie vergisst der Autor,
resümierend auf typische Examensprobleme hinzuweisen, und macht so die Lektüre für den Referendar durchgehend wertvoll. In einem weiteren großen
Abschnitt des Buches unterteilt der Autor systemgerecht die einzelnen Vollstreckungsvorgänge nach dem Grund und dem Ziel der Vollstreckung und führt
die jeweils einschlägigen Rechtsbehelfe gleich mit aus. Klassiker der Klausurprüfung wie die Verwertung gepfändeter Sachen oder die Rechtswirkung von
Pfändung und Überweisung finden sich ebenso wie Detailfragen zu Pfändungsgrenzen, zum Verteilungsverfahren oder zur Erwirkung von Handlungen oder
Unterlassungen. Des Weiteren werden die verschiedenen Klagen mit Bezug zum materiellen Recht besprochen, darüber hinaus sogar Sonderklagen nach
§ 826 BGB oder § 767 ZPO analog. Erfreulich umfangreich sind auch die Rechtsbehelfe im Klauselverfahren verfasst. Das Schlusskapitel beschreibt dann in
kompakter Weise die Grundzüge des Insolvenzverfahrens.
Im Klausurenband kann man sowohl Sachverhalte mit Falllösungen exerzieren, aber sich auch in vorgeschalteten Kapiteln das in der Klausur behandelte
Recht vorbereiten oder die eigenen Auslassungen bei der Klausurlösung anhand dieses Einführungskapitels nachbereiten. Erfasst werden die klassischen
Klagearten der Zwangsvollstreckung, also Erinnerung, Vollstreckungsabwehrklage und Drittwiderspruchsklage. Hinzu kommen vertiefte
Auseinandersetzungen mit dem einstweiligen Rechtsschutz, was angesichts der Neuordnung des Lehrbuchs in einer Neuauflage wegfallen dürfte. Ebenfalls
präsentiert wird das Klauselerteilungsverfahren samt passender Klage zur Klauselerinnerung. Innerhalb der einzelnen Klausuren werden dann noch
besondere Themengebiete abgehandelt, etwa das Anfechtungsgesetz, die formellen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung oder die Pfändung und
Überweisung von Forderungen. Der Schlussteil des Buches befasst sich wiederum mit dem Insolvenzrecht.
Das Fazit stand bereits vorab: Diese Lehrbuchkombination eines engagierten und ausbildungserfahrenen Autors sollte man sich, wenn man den Lernaufwand
für das Zwangsvollstreckungsrecht nicht auf ein Minimum reduzieren will, nicht entgehen lassen. Gerade die Umsetzung des oft spröden Themenkomplexes
Zwangsvollstreckung wird enorm erleichtert."
Prof. Helwich, JurBüro 2010 V:
"Umfangreiche Kenntnisse der formellen und materiellen Voraussetzungen des Zwangsvollstreckungsrechts und der entsprechenden Rechtsmittel und
Rechtsbehelfe sind zwingende Voraussetzungen für jeden erfolgreichen Vollstreckungszugriff.
Das Lehrbuch Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts von Rolf Lackmann ist in erster Linie für Rechtsreferendare gedacht, die
während ihres Jurastudiums allenfalls marginale Vorkenntnisse im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts mitbringen, aber im Assessorexamen damit
rechnen müssen, in diesem Fachgebiet geprüft zu werden.Das eigentliche Zwangsvollstreckungsgericht wird gemäß § 20 Nr. 17 RPfIG durch den
Rechtspfleger verkörpert. Ein Zwangsvollstreckungsrichter ist lediglich mit den Rechtsbehelfen nach dem 8. Buch der ZPO betraut, so daß der Schwerpunkt
dieses Buches auf die unterschiedlichen Rechtsbehelfe ausgerichtet ist. Die ZPO kennt insoweit eine Vielzahl von vollstreckungsrechtlichen Rechtmitteln,
Rechtsbehelfen und Vollstreckungsschutzanträgen: §§ 731, 732, 765 a, 766, 767, 768, 771, 775, 776, 805 ZPO. Sie alle werden mit anschaulichen Praxis-
und Klausurbeispielen sowie deren Lösungsvorschlägen ausgiebig erörtert, um dem angehenden Richter das notwendige Rüstzeug auf diesem speziellen
Gebiet zu geben. Für einen Rechtsanwalt jedoch, der für seine Mandanten einen effektiven Forderungseinzug betreiben soll, kann die Darstellung des
Vollstreckungsrechts in das bewegliche und unbewegliche Vermögen nur ein grober Überblick sein. Insoweit fehlen vertiefte Erörterungen insbesondere zur
Pfändung des Arbeitseinkommens, der Sozialleistungen und der Immobiliarvollstreckung mit der notwendigen Auseinandersetzung streitiger Literatur und
Rechtsprechung. Dies soll aber auch nicht vorrangiges Ziel des Buches sein. Daß das Buch bereits in der 9. Auflage erscheint, zeigt, daß es den
angesprochenen Leserkreis — die Rechtsreferendare — voll erreicht. Die derzeitigen Gesetzesänderungen und vollstreckungsrechtlichen Reformvorhaben
des Gesetzgebers (das Pfändungsschutzkonto und die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) sind in der Neuauflage bereits eingefügt worden, so daß
das Buch auf dem aktuellen Stand des Zwangsvollstreckungsrechts ist.
Fazit: Wer als Referendar oder Rechtspflegerstudent den Lackmann »Zwangsvollstreckungsrecht« sorgfältig durcharbeitet, kann sicher sein, im
Rechtsbehelfsverfahren nach dem 8. Buch der ZPO für das Examen gut vorbereitet zu sein."
Prof. GÜNTHER HELWICH, Hildesheim
Zur 8. Auflage
Studjur-Online:
"Leider nicht jedem Referendar bekannt ist das mittlerweile in achter Auflage erschienene Werk von Lackmann zur Zwangsvollstreckung samt Grundlagen
des Insolvenzrechts. Auf beinahe 500 Seiten werden hier die Essentialia der Vollstreckung zusammengefasst und mit einem mustergültigen Anhang ergänzt.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist ansprechend. Die Fließtexte sind gut untergliedert, die Fußnoten optisch abgetrennt, die Hervorhebungstechnik
effektiv und im Text finden sieh immer wieder retardierende Elemente zur Straffung oder Verdeutlichung des Stoffes. Der bereits erwähnte Anhang enthält
Aufbauschemata, Übersichten, Schaubilder, Muster und vier Klausurbeispiele. Inhaltlich befasst der Autor den Leser zunächst mit einführenden Aspekten
des Zwangsvollstreckungsrechts und präsentiert unter anderem die Verfahrensbeteiligten und das Rechtsbehelfssystem. Der nächste große Teil des
Buches widmet sich dann den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, sowohl den allgemeinen wie auch den besonderen. Dabei kommen die
verschiedenen Titel zur Sprache, ebenso Klausel- und Zustellungsprobleme oder auch Fristen, Zug-um-Zug-Leistungen oder andere Spezialitäten. Nie
vergisst der Autor resümierend auf typische Examensprobleme hinzuweisen, und macht so die Lektüre für den Referendar durchgehend wertvoll. In einem
weiteren großen Teil des Buches unterteilt der Autor systemgerecht die einzelnen Vollstreckungsvorgänge nach dein Grund und dem Ziel der Vollstreckung
und führt die jeweils einschlägigen Rechtsbehelfe gleich ausführlich mit aus. Klassiker der Klausurprüfung wie die Verwertung gepfändeter Sachen oder die
Rechtswirkung von Pfändung und Überweisung finden sich ebenso wie Detailfragen zu Pfändungsgrenzen, zum Verteilungsverfahren oder zur Erwirkung von
Handlungen oder Unterlassungen. Selbst die schwer zu begreifenden Vorgänge der Zwangsversteigerung werden präzise erfasst. Des Weiteren wird der
Leser mit den ungeliebten Klagen mit Bezug zum materiellen Recht konfrontiert, dabei aber nicht nur mit den üblichen Vorgängen belastet, sondern
darüber hinaus mit Sonderklagen wie derjenigen nach 826 BGB oder 767 ZPO analog. Ganz hervorragend ist auch der Folgeabschnitt, in welchem der
einstweilige Rechtsschutz intensiv erläutert wird und auch Verfahren und Vollzug transparent gemacht werden. Erstaunlich umfangreich sind auch die
Rechtsbehelfe im Klauselverfahren verfasst. Das Schlusskapitel beschreibt dann in kompakter Weise die Grundzüge des Insolvenzverfahrens und legt
zielsicher die Schwerpunkte auf klausurrelevante Aspekte, etwa die Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Beteiligte und Sachen, die
Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung oder auch die Rechte der Massebeteiligten.
Dieses Lehrbuch sollte man sich allein wegen des Anhangs kaufen. In diesem Werk sind die Vorteile einer engagierten Darstellung mit dem Wissen des
ausbildungserfahrenen Autors um die Bedürfnisse seiner Leser kombiniert und die Lektüre bereichert das Wissen jedes Referendars mit Sicherheit. Wer
das Zwangsvollstreckungsrecht ernsthaft für das Examen vorbereiten möchte, braucht dieses Lehrbuch."
Fachschaftsrat Jura der Universität Hamburg (ElbeLaw.de)
Zur 7. Auflage
StudJur-Online (www.studjur-online.de)
Ralf Hansen (www.duessellaw.de)
Hochschulzeitung "ad rem" 04.05.2005, S. 6
"Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts" von Rolf Lackmann ist als "Klassiker" für die Referendarausbildung auf dem Gebiet des
Zwangsvollstreckungsrechts für den Erwerb des zweiten Staatsexamens wertvoll durch den umfangreichen Anhang mit Übersichten zur Zwangsvollstreckung
mit ihren Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, Kurzzusammenfassungen der Rechtsbehelfe des 8. Buches der ZPO und der Voraussetzungen der
Mobiliarvollstreckung, Klausurbeispiele und Formulare mit Anmerkungen. Für Rechtsreferendare und Berufsanfänger im Bereich Recht und Wirtschaft
geeignet.
Zur 6. Auflage
Rechtsreferendar-Info 4/03
Lackmann Zwangsvollstreckungsrecht Verlag Vahlen, 6. Auflage
Die Neuauflage dieses Lehrbuchs mit referendarspezifischen Schwerpunkten wurde durch die Reformflut im Zivilprozessrecht (ZPO-Reform,
Zustellungsreform) erforderlich. Auch die bis zum 31. Oktober 2002 verabschiedeten Gesetze wurden berücksichtigt. Als besonderen Service bietet der
Autor im Internet eine Onlineaktualisierung des Buches unter www.lackmann.vahlen.de. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden die
Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen und die verschiedenen Vollstreckungsarten. Auch die vollstreckungsrechtlichen Klagen und Rechtsbehelfe werden
ausführlich dargestellt. Ausführungen zum Klauselverfahren und zum einstweiligen Rechtsschutz runden das Werk ab. Zu erwähnen ist auch noch der
umfangreiche Anhang mit Übersichten, Kurzzusammenfassungen, Klausurbeispielen und Formularen mit Anmerkungen. Alles in allem ein Spitzenwerk in der
vollstreckungsrechtlichen Ausbildungsliteratur.
9 Punkte
Richter am Oberlandesgericht Hans Joachim Wolf, Bonn Rpfleger 2004, 124
Zwangsvollstreckungsrecht mit den Grundzügen des Insolvenzrechts. Von Rolf Lackmann. 6. überarbeitete Aufl., 2003. Verlag Franz Vahlen, München. XVIII,
451 S., kart. 28,50 E
Die Notwendigkeit, ausreichende Kenntnisse über das Recht der Zwangsvollstreckung und Insolvenz zu besitzen, erschließt sich Rechtsreferendaren sowie
Berufsanfängern oft nicht auf Anhieb. Dabei ist es für diesen Kreis ein Leichtes, sich mit dem nun in sechster, überarbeiteter Auflage vorliegenden Buch von
Lackmann diese wichtigen Kenntnisse zu verschaffen. Darin werden mit dem Stand vom 31.10.2002 in bewährter Weise die Grundkenntnisse vermittelt, die
der Referendar für das erfolgreiche Abschneiden in der zweiten juristischen Staatsprüfung benötigt bzw. die dem Berufsanfänger den Einstieg in die nicht
immer einfache Materie ermöglichen. Besonders erwähnenswert ist dabei, dass der Redaktionsschluss nur ein vorläufiger Schlusspunkt der Darstellung ist,
werden doch die sich danach ergebenden Gesetzesänderungen sowie neuere wichtige Rechtsprechung und Literatur im Internet unter
www.lackmann.vahlen.de ständig aktualisiert und können dort abgerufen werden. Das Buch gliedert sich in sechs Teile und enthält daneben eine Einführung
sowie einen Anhang. Nach der Einführung zu Begriffen und Verfahrensgrundsätzen, den Beteiligten und den Arten sowie dem System der Rechtsbehelfe der
Zwangsvollstreckung folgt im ersten Teil die Darstellung der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung einschließlich der
Vollstreckungshindernisse. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Arten der Zwangsvollstreckung im Einzelnen — Gerichtsvollziehervollstreckung,
Forderungspfändung, Verteilungsverfahren, Vollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen sowie von Handlungen und Unterlassungen,
eidesstattliche Versicherung, Immobiliarvollstreckung sowie Kosten der Zwangsvollstreckung und der Vollstreckungsschutz gem. § 765 a ZPO. Der dritte Teil
betrifft die Klagen in der Zwangsvollstreckung - §§ 767, 771, 805 ZPO sowie § 826 BGB. Nach der Darstellung des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrest,
einstweilige Verfügung) im vierten Teil folgt im fünften die Darstellung der Voraussetzungen zur Erteilung der Klausel und der Rechtsbehelfe im
Klauselerteilungsverfahren. Den Abschluss im sechsten Teil bildet der Überblick über die Grundzüge des Insolvenzrechts. Nicht unerwähnt bleiben
darf der umfangreiche Anhang, der zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen sehr wertvoll ist. Enthalten sind darin Übersichten der
Zwangsvollstreckung mit Rechtsbehelfen, Kurzzusammenfassung der Rechtsbehelfe des 8. Buches der ZPO und der Voraussetzungen der
Zwangsvollstreckung, vier Klausurbeispiele sowie Formulare mit Anmerkungen.
Fazit: Das Buch ist zur Vermittlung der Grundkenntnisse des Zwangsvollstreckungsrechts gut geeignet und kann Referendaren sowie Berufsanfängern
uneingeschränkt empfohlen werden.
Zur 5. Auflage
Richter am Oberlandesgericht Dr. Franz Schnauder, Karlsruhe (Jus Heft 12/01):
Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts. Von Rolf Lackmann. 5., überarb. Aufl. - München, Vahlen 2001. XVIII, 441 S., kart. DM 54,-
.
Die vor etwas mehr als zwei Jahren erschienene Vorauflage hat an dieser Stelle verdientes Lob erfahren. Die 5. Auflage hat im Konzept keine Veränderung
gebracht, sie wurde aktualisiert. Den in erster Linie angesprochenen Referendaren kann das Buch daher erneut dringend als Arbeitsgrundlage empfohlen
werden. Sie stehen regelmäßig gleichsam als Anfänger vor diesem schwierigen praktischen Rechtsgebiet. Dann ist es von besonderem Wert, ein verlässliches
und leicht verständliches Anleitungsbuch wie das vorliegende zur Hand zu haben. Das Werk befindet sich auf dem Stand vom 31. 12. 2000. Das neue
Zivilprozess-Reformgesetz vom 27.7.2001 nimmt zwar nur in geringerem Umfang Zugriff auf das Achte Buch der ZPO, gleichwohl bringt es auch hier einige
Neuerungen. In Vorausschau kommender Gesetzesfluten bietet der Autor seit 1. 1. 2001 einen (kostenlosen) Service im Internet an. Er schreibt dort sein
Buch mit Rücksicht auf die unaufhaltsame Gesetzgebung und Rechtsprechung fort und bietet damit ein hoch aktuelles Werk an, das auf dem Markt
seinesgleichen sucht.
Zeitschrift für Referendare (Z.f.R.) 2/2001
Rolf Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht... 5. Auflage 2001..
Unter allen Lehrbüchern zum Zwangsvollstreckungsrecht dürfte der "Lackmann" die beste Anschaffungsalternative sein.Der Autor ist Vorsitzender Richter
am Landgericht und kennt als langjähriger AG-Leiter für Referendare die Themenschwerpunkte in Ausbildung und forensischer Praxis. So richtet sich das
Buch auch in erster Linie an Referendare. Der Zielrichtung entsprechend stehen die Rechtsbehelfe des 8. Buches der ZPO und typische examensrelevante
Bereiche im Vordergrund der Darstellung. Dabei sind auch häufig auftauchende materiell-rechtliche Probleme mitbehandelt. Besonders wertvoll für das
schnelle Wiederholen vor dem Examen ist der umfangreiche Anhang mit Übersichten zur Zwangsvollstreckung mit ihren Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen.
Die Kurzzusammenfassungen der Rechtsbehelfe des 8. Buches der ZPO und der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind ebenso hilfreich wie die
Klausurbeispiele und die Formulare mit Anmerkungen. (dc)
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen, (Rpfleger 2001, 572)
Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts. Von VRiLG Rolf Lackmann, Essen. 5., überarbeitete Auflage 2001.
Etwas mehr als 2 Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage wird das Werk bereits erneut in überarbeiteter Form aufgelegt. Überwiegend eingearbeitet
wurden die Erfahrungen aus den geänderten Vorschriften aufgrund der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle, selbstverständlich auch die bis Ende 2000
erschienene Literatur und Rechtsprechung. Das Werk hat sich in seiner 12-jährigen "Geschichte" fest auf dem Mark etabliert. Es wird vom Inhalt und der
Aufmachung her seiner Zielgruppe (in erster Linie Referendare) voll gerecht. So finden sich immer ausdrückliche Hinweise auf examensrelevante Probleme
(z.B. § 8 Rn. 85, § 18 Rn. 2 a.E., 234 oder auch in § 12 Rn. 97 ff., § 20 Rn. 237 ff.). Übersichtlich und hilfreich sind auch die zahlreichen Schema ab S. 322
(z.B. zu Rechtsmittel und Rechtsbehelfen) und die Kurzzusammenfassungen ab S. 327 ff. (z.B. zu Klauselproblematik oder zu den
Vollstreckungsvoraussetzungen), die sicherlich zur Examensvorbereitung dankend angenommen werden.
DGVZ 2001, 80:
Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts Von Vors.Ri.LG Rolf Lackmann, 5., überarbeitete Auflage, 2001, XVIII, 441
Seiten, kartoniert, 54,- DM/394,- öS/48,10 SFr, ISBN 3-8006-2663-z. Verlag Franz Vahlen, München.
Der auch als Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare tätige Verfasser hat sein Buch in erster Linie für die Ausbildung der Referendare
konzipiert, damit aber eine Form gefunden, die auch jedem anderen, der sich mit dem Vollstreckungsrecht vertraut machen will, den Zugang hierzu
erleichtert. Das gilt auch für den Gerichtsvollzieheranwärter, der aus den anschaulichen Darlegungen Nutzen ziehen kann. Die vom Gerichtsvollzieher zu
beachtenden Verfahrensvorschriften werden ausführlich behandelt, insbesondere die Gewahrsamsfragen, die Pfändungsverbote, die
Schuldnerschutzbestimmungen, die Durchsuchung der Schuldnerwohnung und die gegebenen Rechtsbehelfe dargestellt. Für die Vollstreckung zur Nachtzeit
oder an Sonn- und Feiertagen wird eine besondere richterliche Anordnung für notwendig gehalten (Rdnr. 148).
Ein Anhang enthält eine Kurzzusammenfassung der Rechtsbehelfe des 8. Buches der ZPO und der Voraussetzungen der verschiedenen Arten der
Mobiliarvollstreckung als Schnellübersicht. Ein weiterer Anhang enthält Beispiele für Vollstreckungsklausuren, die für die Vorbereitung auf solche sich
äußerst nützlich erweisen können.
Es handelt sich um ein inhaltsreiches, gut gegliedertes und gut verständliches Lehrbuch, das nicht nur für die Ausbildung nützlich ist, sondern auch dem
Praktiker oftmals weiterhelfen kann.
Zur 4. Auflage
Richter am Oberlandesgericht Dr. Franz Schnauder, Karlsruhe (Jus Heft 9/99):
Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts. Von Rolf Lackmann. 4. Aufl. - München, Vahlen 1998. XVIII, 439 S., kart., DM 54,-.
Manche Ausbildungswerke, die auf den Markt geworfen werden, sind mit eiliger und oberflächlicher Feder geschrieben und verdienen keine
Kaufempfehlung. Das grundlegende Buch von Lackmann zum Zwangsvollstreckungsrecht gehört mit Sicherheit nicht in diese Kategorie. Es ist seinen Preis
in jeder Hinsicht wert. Adressaten sind Referendare, die im Assessorexamen mit Klausuraufgaben aus diesem Rechtsgebiet konfrontiert werden. Deshalb
stehen Entwicklung und Darstellung examenswichtiger Bereiche im engen Zusammenhang mit materiell-rechtlichen Problemkreisen im Vordergrund. Das
Buch befindet sich auf dem Gesetzgebungsstand vom 1. 1. 1999 und hat im übrigen eine deutliche Erweiterung des Umfangs erfahren. Hinzugekommen ist
im 6. Teil eine Übersichtsdarstellung des neuen Insolvenzrechts (ca. 40 Seiten stark).
Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Textes wurden dadurch gefördert, daß die Zitate aus dem Text in einen Fußnotenapparat überführt worden sind. Der
effektiven Wiederholung des Gelernten und der Lernzielkontrolle dienen Kurzzusammenfassungen des Stoffes im Anhang und die Aufbereitung von vier
Klausurfällen mit Musterlösungen (ca. 60 Seiten). Praxiskenntnis und großes pädagogisches Geschick des Verfassers sind der Garant für den Erfolg des
Buches. Das Werk verlangt dem Leser einiges an Mitarbeit ab, als Gegenleistung macht es ihn mit der Systematik des Rechtsgebietes vertraut. Eine echte
und wertvolle Hilfe auch über die Zeit der Examensvorbereitung hinaus.
Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster(NZI 2000, 305)
Zwangsvollstreckungsrecht. Mit Grundzügen des Insolvenzrechts. Eine Einführung in Recht und Praxis. Von Rolf Lackmann.
I. Das gut aufgenommene Werk von Lackmann liegt inzwischen in der vierten Auflage vor. Der Autor ist erfahrener Praktiker. Er ist nicht nur Vorsitzender
einer für Vollstreckungssachen zuständigen Beschwerdekammer und Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften, sondern auch Mitautor des von Musielak
herausgegebenen ZPO-Kommentars. Entsprechend übersichtlich fällt wiederum die ausgesprochen solide Darstellung des Zwangsvollstreckungsrechts aus.
Diese ist jetzt noch um die Grundzüge des Insolvenzrechts ergänzt. Adressaten sind nach wie vor Referendare, aber auch Praktiker. Demzufolge stehen auch
die examensrelevanten Bereiche des Achten Buches der ZPO im Mittelpunkt. Das Werk befindet sich auf dein Stand vom Januar 1999. Es berücksichtigt
sowohl die Anderungen der zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle als auch das neue Insolvenzrecht.
II. Nach einer knappen Einführung werden im ersten Teil die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erörtert. Ganz systematisch werden zunächst die
allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen behandelt und sodann die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung)
vorgestellt. Daraufhin werden die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen beleuchtet. Dieser Teil schließt mit einer Übersicht über die allgemeinen
Vollstreckungshindernisse. Die gesamte Bearbeitung zeigt deutlich, dass der Autor großen Wert auf die praktische Relevanz bzw. die Relevanz für
Examenskandidaten legt. Immer wieder werden Unterabschnitte mit der Darstellung examenswichtiger Einzelfragen oder sonstigen praktischen Hinweisen
abgerundet. Dies hat System und wird auch im Weiteren so fortgeführt. Der zweite Teil befasst sich mit den Arten der Zwangsvollstreckung. Diese werden
stets im Zusammenhang mit den in Betracht kommenden Rechtsbehelfen dargestellt, was wiederum das praxisorientierte didaktische Konzept des
Verfassers belegt. So wird im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen die Vollstreckungserinnerung anschaulich erläutert. Als Einzelfragen
werden die Pfändung von Grundstückszubehör und Probleme des Mit- und Ehegattengewahrsams sowie der Vollstreckung gegen Mitglieder von
Wohngemeinschaften behandelt. Die anschließende Erörterung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere
Vermögensrechte hebt als Einzelprobleme die Unpfändbarkeit nach § 851 ZPO, die Kontokorrent-, Konten- und Darlehenspfändung sowie die Pfändung des
Anwartschaftsrechts hervor. Daran anschließend wird das Verteilungsverfahren bei der Vollstreckung wegen Geldforderungen näher beleuchtet. Auch hier
wird sofort der Blick auf die in Betracht kommenden Rechtsbehelfe gerichtet. Es folgt die Darstellung der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der
Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen. Diese fällt zwar relativ knapp aus, was aber der Relevanz für das zweite
Staatsexamen entspricht. In gleicher Weise wird auch die Vollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen nur in ihren Grundzügen
behandelt. Nicht unberücksichtigt bleiben auch der Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung.
Im dritten Teil werden ganz ausführlich die Klagen aus dem oder mit Bezug zu dem materiellen Recht besprochen. Zunächst wird der Blick auf die Klagen
des Schuldners gerichtet. Hier wird nicht nur die Vollstreckungsgegenklage in ihren Einzelheiten behandelt, sondern auch die auf § 826 BGB gerichtete
Schadensersatzklage. Es schließen sich die Darstellung der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung sowie ein Überblick über
Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche von nicht unmittelbar am Vollstreckungsverfahren beteiligten Dritten an. Gelungen ist auch der Überblick
über den einstweiligen Rechtsschutz, dem der vierte Teil vorbehalten ist. Arrest und einstweilige Verfügung werden im Überblick vorgestellt. Im Mittelpunkt
des fünften Teils steht das Klauselverfahren. Hier werden die Voraussetzungen für die Erteilung der Klausel und die Rechtsbehelfe des Gläubigers bei
Nichterteilung sowie die des Schuldners gegen die Erteilung behandelt. Der anschließende sechste Teil behandelt nunmehr die Grundzüge des
Insolvenzverfahrens. Auch wenn die Darstellung in diesem Rahmen naturgemäß nur ausgesprochen knapp ausfallen muss, vermag sie doch eine hilfreiche
Übersicht zu verschaffen. Ausgesprochen wertvoll sind schließlich die letzten etwa 100 Seiten des Werkes, die in falscher Bescheidenheit lediglich
mit "Anhang" überschrieben sind. Die wohl durchdachten Beigaben machen den Grundriss des Zwangsvollstreckungsrechts zur Fundgrube für den Referendar
und den nach einer einführenden Übersicht suchenden Praktiker. Das vorbildlich durchdachte Konzept vereinigt Lehrstoff, Klausuranleitung und
Fallsammlung in einem Buch. Hier finden sich nämlich nicht nur schematische Übersichten über die Gliederung des achten Buches der ZPO und die
Rechtsbehelfe im Klauselerteilungs- sowie Zwangsvollstreckungsverfahren. Hilfreich sind auch die anschließenden Kurzzusammenfassungen
der Voraussetzungen der Klauselerteilung, der Zwangsvollstreckung und der entsprechenden Rechtsbehelfe. Abgerundet wird die Darstellung schließlich mit
vier Klausurbeispielen, die nebst vollständigen Lösungshinweisen und Entscheidungsvorschlägen abgedruckt sind. Damit noch nicht genug: Am Ende wurde
auch noch an Muster für Gerichtsvollzieherprotokoll sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedacht.
III. Lackmann ist ohne Zweifel ein wohldurchdachtes und durch vier Auflagen gereiftes Konzept zu bescheinigen. Die Art der Darstellung ist außerordentlich
gut gelungen. Die straffe Gliederung trägt zu großer Übersichtlichkeit bei. Unterstützt wird dies durch Hervorhebungen im Text. Dass nunmehr die Zitate
in Fußnoten aufgenommen sind, ist sehr zu begrüßen. Es ist von großem Vorteil, dass Lackmann seine ganze Erfahrung als Ausbilder und Praktiker einbringen
kann. Das Buch, welches zur Erläuterung mit zahlreichen anschaulichen Beispielen durchsetzt ist, eignet sich hervorragend zur Vorbereitung auf das
Assessorexamen und für denjenigen Praktiker, der sich schnell und gezielt über die Rechtsbehelfe des Zivilprozessrechts auch in ihm eher fremden
Rechtsgebieten informieren will. Die klare Form der Darstellung macht es aber auch schon für Studierende sehr empfehlenswert. Dem Werk ist deshalb
auch weiterhin eine große Verbreitung zu wünschen.
Rechtsreferendar Info 1/99
Lackmann Zwangsvollstreckungsrecht.Verlag C. H. Beck, 4. Auflage 1998, DM 54,-
Die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle hat eine Neuauflage des letztmals 1995 erschienenen Buchs erforderlich gemacht. Die Konzeption als Lehrbuch mit
referendarspezifischen Schwerpunkten wurde beibehalten. Ergänzend aufgenommen wurden die Grundzüge des Insolvenzrechts. Dies ist wegen der engen
Bezüge beider Materien auch sinnvoll. Überhaupt besticht die Darstellung durch große Aktualität. So sind die Änderungen des Rechtspflegergesetzes, die ab
dem 1.10.98 in Kraft getreten sind, enthalten. Die wichtigsten Neuerungen der Zwangsvollstreckungsnovelle werden auch in einer Zusammenfassung
übersichtlich aufgelistet. Der besseren Orientierung dienen die Randnummern, der Fettdruck und die erstmals eingefügten Fußnoten, die die ausführlichen
Klammerzitate abgelöst haben. Der Autor befaßt sich zunächst mit den Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen und den Vollstreckungsarten. Die
vollstreckungsrechtlichen Klagen und Rechtsbehelfe werden sehr ausführlich dargestellt. Der einstweilige Rechtsschutz, das Klauselverfahren und die
Grundzüge des Insolvenzverfahrens runden die thematisch breit gefächerte Palette ab. Im Anhang finden sich noch Kurzübersichten, Formulierungsbeispiele
und vier Klausurbeispiele. Der Preis ist angesichts des Umfangs noch angemessen.
+ + + + + + + + 8 Punkte
Zur 3. Auflage
Studium WS 95/96
Rolf Lackmann: Zwangsvollstreckungsrecht. Gute Lehrbücher zum Zwangsvollstreckungsrecht sind immer gefragt. Dies hat damit zu tun, daß diese
Rechtsmaterie nicht gerade zu den einfachen zählt. Während Studenten noch mit einem gewissen Grundlagenwissen im Zwangsvollstreckungsrecht
durchkommen, reicht es für den Referendar nicht mehr aus. Er muß wesentlich tiefer in die Materie einsteigen und mehr Detailwissen haben. So trocken
und schwierig das Zwangsvollstreckungsrecht auf den ersten Blick auch erscheint, wenn man erst einmal die Systematik und die Grundbegriffe intus hat,
ist das Schlimmste überstanden. Lackmann, Vorsitzender Richter am Landgericht und Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare, hat ein Buch
geschrieben, mit dem man dieses Rechtsgebiet in den Griff bekommt. Als Richter, der in der Referendarausbildung tätig ist, weiß Lackmann natürlich genau,
wo den Referendar der Schuh drückt. Deshalb hat er sich ausführlich und intensiv mit den Bereichen beschäftigt, die dem Lernenden erfahrungsgemäß
immer wieder Schwierigkeiten machen und vor allem auch mit denen, die immer wieder zum Thema von Examensklausuren gemacht werden. Lackmanns
Buch ist ausführlich und genau, so daß es schon fast Handbuchcharakter hat. Dies tut aber seiner Verständlichkeit keinen Abbruch, sondern garantiert, daß
der Benutzer auch zu sämtlichen Problembereichen eine Auskunft erhält. Sehr nützlich sind die im Anhang abgedruckten Klausurbeispiele, mit deren Hilfe
man sein neu erworbenes Wissen in die Praxis umsetzen kann. Ein äußerst hilfreiches Buch, das man sich schon früh während der Referendarausbildung
zulegen sollte. (Vahlen; 3. A. 1995; 388 S.; br. DM 49,-)
Rechtsreferendar Info 4/95
Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, Verlag Vahlen, 3. Auflage 1995, DM 49,
In rascher Folge ist nunmehr die 3. Auflage dieses erst 1989 auf den Markt gekommenen Bandes erschienen. Das zeigt, daß er beim angesprochenen
Leserkreis - den Referendaren - auf erhebliches Interesse stößt. Von seiner Konzeption her ist der Band ein Lehrbuch für Zwangsvollstreckungsrecht mit
referendarspezifischen Schwerpunkten. Das heißt, daß vor allem die Verknüpfungen zum materiellen Recht - insbesondere dem Sachenrecht - und die
prozeßrechtlichen Einstiege vertieft dargestellt werden. Der Band beginnt mit einer Darstellung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen und bespricht
dann die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung. Er befaßt sich im dritten Teil sehr ausführlich mit den in Betracht kommenden Klagen. Dies wird im
fünften Teil durch eine Darstellung der speziellen zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe ergänzt, nachdem im vierten Teil - eigentlich über den
Titel hinausgehend - auch Arrest und einstweilige Verfügung besprochen werden. Am Ende des Buches stehen Kurzübersichten und 4 Klausurbeispiele.
Im Rahmen der Neuauflage hat der Verfasser den Umstand berücksichtigt, daß die Prüfungsordnungen vieler Länder verstärkt anwaltliche Tätigkeiten
vorschreiben. Zwei der Klausuren sind zu Anwaltsklausuren umgestellt worden, so daß für diese Aufgabenstellung praktische Übungsmöglichkeiten bestehen. Im übrigen sind die neue Rechtsprechung und
Literatur seit dem Erscheinen der Vorauflage eingearbeitet worden. Der Verfasser zitiert diese in Klammerzitaten sehr ausführlich. Durch Randziffern und
Fettdruck wichtiger Begriffe gewinnt der Band viel an Übersichtlichkeit. Ein wenig mehr sollte noch die praxisbezogene Umsetzung von typischen
Klausurproblemen - also aus der Sicht der Klausursituation - eingearbeitet werden. Sehr gut verwendbar sind die zahlreichen Übersichten und
Prüfungsschemata im Anhang. Gesamturteil: Es handelt sich um einen zum Lernen des Zwangsvollstreckungsrechts - soweit dieses Gebiet im jeweiligen
Land intensiv geprüft wird - gut geeigneten Band.
+ + + + + + + + 8 Punkte
Zur 2. Auflage
Richter am KG Dr. Lothar Briesemeister, Berlin, (NJW 9/94)
Zwangsvollstreckungsrecht. Eine Einführung in Recht und Praxis. Von Rolf Lackmann. 2., überarb. Auflage. -
Referendare in der Zivilrechtsstation richten ihr Augenmerk vor allem darauf, wie ein Zivilurteil abzufassen ist. Die Behandlung des auf die Schaffung eines
Vollstreckungstitels gerichteten Erkenntnisverfahrens hängt aber in der Luft, wenn die Modalitäten der Vollstreckung außer acht gelassen werden.
Erhebliche Teile des achten Buches der ZPO sind überdies dem Erkenntnisverfahren zuzuordnen und begegnen dem Referendar also auch täglich in der
Zivilprozeßpraxis.
Das gilt nach der Anhebung der Streitwertgrenzen und Einbeziehung der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten verstärkt auch vor den Amtsgerichten:
Arrest und einstweilige Verfügung, daneben die Klagen nach §§ 767 bzw. 771 ZPO mit dem Ableger der Klage aus § 826 BGB. Schließlich nimmt das
Prozeßgericht bei Vollstreckungsakten nach §§ 887, 888, 890 und 930 ZPO Funktionen des Vollstreckungsgerichts wahr. Fazit: Das Vollstreckungsrecht kann
weder ganz noch teilweise aus der Behandlung des Zivilprozesses herausgehalten werden. Lackmanns jetzt in 2., überarbeiteter Auflage vorliegende
Einführung in Recht und Praxis des Zwangsvollstreckungsrechts ermöglicht Referendaren, aber auch Anwälten und Richtern die streckenweise überaus
spannende Einarbeitung in das Vollstreckungsrecht oder dessen Wiederholung. Die Vollstreckungsarten werden im einzelnen anschaulich vorgestellt.
Pädagogisch sinnvoll wird jeweils gleich ein Überblick über die unübersichtlichen Rechtsbehelfe wie Vollstreckungs- und Rechtspflegererinnerung gegeben.
Erforderlichenfalls wird der Theorienstreit skizziert, immer mit Hinweisen auf die effiziente Behandlung im Examen. Streitfragen wie richterlicher Beschluß
bei Wohnungsdurchsuchung und Vollstreckung gegen Hausbesetzer werden aufgegriffen. Gleichermaßen für eine Wiederholung oder auch für eine erste
Übersicht werden im Anhang zusammenfassende Überblicke mit Stichworten geboten. Krönung sind die Klausurbeispiele: Eine Erinnerung gegen das
Handeln des Gerichtsvollziehers, die Einziehungsklage des Gläubigers gegen den Drittschuldner, die Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage
jeweils mit Aktenauszug,Lösung in Gutachtenform und Entscheidungsentwurf, wo also das Vollstreckungsrecht nach allen Regeln der Rechtskunst
angewandt wird.
Das Beispiel bei Rdnr. 327 stellt leider noch nicht auf die neue Zuständigkeit des AG ab. Ferner bleibt als Wunsch für die nächste Auflage ein kurzer
Überblick über die Vollstreckung ausländischer Titel im Inland. Nach der in Fachzeitschriften veröffentlichten Praxis werden diese Fragen zunehmend
wichtiger, wobei auch die Fallstricke deutlich zutage treten. Diese Hinweise ändern aber nichts an der uneingeschränkten Empfehlung dieses Lern- und
Arbeitsbuches, das sich durch eine plastische und einprägsame Darstellung der wesentlichen Probleme des Vollstreckungsrechts anbietet: Insgesamt gut
gelungen.
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen, Dozent an der FH. Bad Münstereifel (Rpfleger 3/94)
Zwangsvollstreckungsrecht. Eine Einführung in Recht und Praxis. Von VRiLG Rolf Lackmann. Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare. Verlag
Franz Vahlen GmbH. München. 2. überarb. Aufl., 1993. XVIII. 391 Seiten. kart. 49,- DM
Die 2. Auflage des vor 4 Jahren erschienenen Lehrbuches berücksichtigt nicht nur die bis Ende 1992 in kraft getretenen Gesetzesänderungen, z.B. das
Gesetz zu Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 1.4.1992, sondern auch die bis dahin veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur, z.B. zur
Gläubigeranfechtung, zu Problemen der Parteibezeichnung im Titel, zur sittenwidrigen Vollstreckung aus Titeln oder die Vereinbarkeit von notariellen
Unterwerfungserklärungen mit dem AGB. Ebenfalls eingearbeitet wurde die aktuelle Neuerscheinung aus der Kommentierung, der Münchener Kommentar
zur ZPO. Die Zielrichtung des Buches, typisch examensrelevante Bereiche in den Vordergrund zu stellen, ist naturgemäß beibehalten worden (vgl. meine
Besprechung in Rpfleger 1989, 528). Damit wird in erster Linie der Referendar angesprochen, der erfahrungsgemäß vom Studium her nur geringe
Vorkenntnisse im Zwangsvollstreckungsrecht besitzt, aber im zweiten Staatsexamen mit entsprechenden Klausurproblemen rechnen muß. In wichtigen
Teilbereichen, wie die Klauselproblematik (Rz. 49 bis 59 und 702 bis 716), die Vollstreckungserinnerung (Rz. 7 bis 9, 61 bis 72 und 104 bis 1 I 1), die jeweils
bei den einzelnen Vollstreckungsakten behandelt wird und wegen ihrer Bedeutung auch noch im 5. Teil des Buches (Rz. 255 ff.) gesondert, oder die Frage
zum Zubehör, Beschlagnahme, Hypothekenhaftungsverband, Ersthaftung usw. (Rz. 105 bis 107 und 231 bis 253) ist das Werk aber auch den Studenten an
den Rechtspflege-Fachhochschulen durchaus zum ersten gründlichen Verständnis dieser schwierigen Materie zu empfehlen. Beibehalten sind die
übersichtlichen Kurzzusammenfassungen bzw. Prüfungsschemata im Anhang und 4 beispielhafte Examensklausuren nebst Musterlösung. Zum schnellen
Auffinden einzelner Textstellen ist das gesamte Buch nunmehr mit Randziffern versehen. Erfreulich ist auch, daß der Preis stabil geblieben ist.
Wegner u. Abels Referendartips 1/94
Lackmann, Rolf, Zwangsvollstreckungsrecht
Eine Einführung in Recht und Praxis
Dieses Buch ist in erster Linie für den Referendar gedacht, der erfahrungsgemäß von seinem Studium her allenfalls geringe Vorkenntnisse im
Zwangsvollstreckungsrecht besitzt und im zweiten Staatsexamen damit rechnen muß, eine Klausur aus diesem Gebiet zu erhalten oder entsprechend
mündlich geprüft zu werden.
Der Autor, der Vorsitzender Richter am Landgericht und als solcher auch als Arbeitsgemeinschaftleiter tätig ist, versteht es der Zielrichtung entsprechend
typische examensrelevante Bereiche des achten Buches der ZPO mit seiner Darstellung abzudecken. Häufig auftauchende Probleme des materiellen Rechts
werden dabei ebenso mitbehandelt. Deshalb ist das Buch auch eine Hilfe für den Zivilrichter oder dem Rechtsanwalt nützlich. In dem Buch wird immer
wieder versucht, mit Hilfe von graphischen Übersichten, Kurzzusammenfassungen der Rechtsbehelfe und Klausurbeispielen mit Lösungsvorschlägen den
Leser mit der Systematik des Vollstreckungsrechts vertraut zu machen. Dies und das Bemühen, wirtschaftliche und praktische Auswirkungen zu
verdeutlichen, sind eine wesentliche Hilfe dabei, das Lernen durch Verständnis zu ermöglichen. Bei der Neuauflage wurden die Anpassungen durch
Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung und Literatur bis Ende 1992 und für das zweite Staatsexamen relevant gewordene Fragen wie z.B. Probleme
der Parteibezeichnung im Titel, die Gläubigeranfechtung oder die sittenwidrige Vollstreckung aus Titeln berücksichtigt. Durch seine Darstellungsweise
erscheint dieses Buch als sehr nützliche Ergänzung zu der bisher zu diesem Gebiet, existierenden Literatur. Wer sich nicht unbedingt ein Werk mit 1000
Seiten zu diesem Fachgebiet kaufen möchte, ist mit dem "Zwangsvollstreckungsrecht" von Lackmann bestens bedient.
Rechtsreferendar Info 4/95
Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Thema, von dem die meisten Referendare zu Beginn ihrer Ausbildung nur knappe Kenntnisse - Titel. Klausel. Zustellung -
haben. Auch innerhalb der Referendarzeit ist die Ausbildung - weil viele Bereiche in den Wirkungskreis der Rechtspfleger übergegangen sind - eher knapp
bemessen. Umso wichtiger ist es, sich selbst mit dem Thema zu befassen, denn im Examen ist durchaus in einem Umfang mit Klausuren aus diesem Bereich
zu rechnen, der den „Mut zur Lücke“ schon eher zur sicheren Anwartschaft auf das Nichtbestehen werden läßt.
Der vorliegende Band behandelt das Thema lehrbuchmäßig und deckt das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht ab. Daneben enthält das Buch von Lackmann
aber auch noch die Bereiche Arrest und einstweilige Verfügung. Der Praxisbezug wird vor allem durch Übersichten und Aufbauschemata sowie durch 4
Klausurbeispiele - leider nur im Kleindruck - hergestellt. Rechtsprechung und Literatur werden ausführlich erörtert und sind - allerdings etwas
unübersichtlich in Klammerzitaten - im Text enthalten. Erschlossen wird der Band über ein von den Begriffen her sehr gut unterteiltes, fast 11 Seiten
langes und doppelspaltig gedrucktes Schlagwortregister sowie über ein sehr ausführliches Paragraphenregister.
Lackmann hat ein sehr gut auf die Ausbildung bezogenes Buch geschrieben: Das zeigen die Schwerpunkte, die er eindeutig dort gesetzt hat. wo sie im
Examen auch zu finden sein werden. Als Belege seien nur die ausführliche Erörterung der Präklusionsfragen bei der Vollstreckungsgegenklage
(Rdnrn. 503 ff.) und der Überblick über diejenigen Rechte i. S. des 771 ZPO, die die Veräußerung hindern (Rdnrn. 562 ff.) angeführt. Insgesamt gesehen
handelt es sich beim Lackmann meiner Ansicht nach um ein Werk, das man als ernsthaften Konkurrenten zu dem gut eingeführten JA-Band von Lippross
ansehen muß.
I++++++ 6 Punkte
Studium
Rolf Lackmann: Zwangsvollstreckungsrecht. Jeder Student und Referendar weiß es: Das Zwangsvollstreckungsrecht ist eine Materie mit Haken und Ösen.
Wer seine Chancen im 2. Juristischen Staatsexamen verbessern möchte, der sollte sich unbedingt frühzeitig und vor allem intensiv mit diesem Stoff
auseinandersetzen.
Lackmann, Richter am Landgericht und Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare, legt nun die 2. Auflage seines erstmals 1989 erschienenen Buches vor.
Es ist eine äußerst gelungene Einführung in „Recht und Praxis“ (Untertitel). Lackmann ist eine interessante Kombination aus einführendem Lehrbuch und
Handbuch für die Praxis gelungen. Sein Adressatenkreis sind also nicht nur junge Rechtsreferendare, sondern auch junge Praktiker, die am Anfang ihrer
Tätigkeit noch viele Fragen haben werden. Lackmann schreibt sehr verständlich, gliedert ausgesprochen übersichtlich und überlädt den Leser nicht mit
Details. Das Buch ist mit vielen Beispielsfällen und praktischen Hinweisen durchsetzt, was den pragmatischen Blickwinkel des Autors dokumentiert.
Insgesamt eine unbedingt anschaffenswerte Lektüre, die so manchen Umweg und manche Frustration beim Erlernen des Zwangsvollstreckungsrechts
verhindert. (Vahlen; 2. A. 1993; 391 S.; kt. DM 49,-)
Dipl-Rpfl. Benno Gabor, Bremerhaven (Rechtspflegerblatt 5/93)
Dieses Buch ist nicht nur für den Einsteiger in das Zwangsvollstreckungsrecht ein wertvoller Wegweiser.
Es hilft durch seinen umfassenden Überblick über den Aufbau und die Systematik der Zwangsvollstreckung nach der ZPO, sich hier einzuarbeiten.
Gleichzeitig zeigt es in überschaubarer Weise die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht auf. Der Band hilft dem Zivilrichter bei Entscheidungen
über materiellrechtliche Klagen bezüglich des Vollstreckungsrechts, dem Rechtspfleger bietet es wertvolle Unterstützung bei seiner täglichen Arbeit.
Auch für den Rechtsanwalt ist es ein Nachschlagewerk mit detaillierter Darstellung von Arrest und einstweiliger Verfügung. Die Neuauflage wurde völlig
überarbeitet und berücksichtigt die Anpassung durch Gesetzesänderungen, die aktuelle Rechtsprechung und Literatur.
Für die juristische Staatsprüfung relevant gewordene Fragen werden ausgiebig behandelt, so z. B. die Probleme der Parteienbezeichnung im Titel, die
Gläubigeranfechtung, sittenwidrige Vollstreckung aus Titeln sowie die Vereinbarkeit von notariellen Unterwerfungserklärungen mit dem AGB.
Besonders hervorgehoben sind die Bereiche mit Examensrelevanz. Grafische Übersichten und Kurzzusammenfassungen der Rechtsbehelfe sowie
Klausurbeispiele mit Lösungsvorschlägen zur Lernkontrolle und praktischen Anwendung machen dieses Buch zu einem wichtigen Helfer im
Zwangsvollstreckungsrecht.
Zur 1. Auflage
Stadtoberrechtsrat Geißler, Freiburg (NJW Heft 8/90)
Buchpublikationen zum Recht der Zwangsvollstreckung haben derzeit Konjunktur, und nicht jede Neuerscheinung wird sich in dem gediegenen Kreis
ihrer bereits präsenten Wettbewerber behaupten können. Der Schrift Lackmanns ist solcher Erfolg zu wünschen; die Absicht des Verfassers, insbesondere
dem Referendar die tragende Systematik des Vollstreckungsrechtes zu eröffnen, ist weitestgehend verwirklicht.
Der äußere Aufbau des Buches folgt überwiegend dem Ordnungsprinzip der ZPO. Einer Einführung (§§ 1-4), die der Leser als hilfreiche Skizze des vor ihm
liegenden Stoffes begrüßen wird, läßt der Autor zunächst eine Darstellung der wesentlichen Vollstreckungsvoraussetzungen folgen, ehe er sich in dem 2. Teil
den einzelnen Arten der Vollstreckung zuwendet. Spätestens hier offenbart sich der didaktische Vorzug dieses Werkes: Es vermeidet - soweit möglich -
akademische Abstraktion in der Darstellung von Streitfragen; dem Benutzer werden seine Examensrationen vielmehr in prüfungspragmatischer Dichte
zugereicht (z. B.: die Theorien zur Rechtsnatur des Pfändungspfandrechts oder zur Pfändung der Anwartschaft). Auch ansonsten sucht Lackmann mit
professionellem Gespür stets die Nähe prüfungssuspekter Themenkomplexe. Im Verfolg dessen werden dann auch dogmatische Seitenprobleme des
Vollstreckungsrechts - wie etwa die Einziehungsklage (§ 25) - gründlicher aufbereitet und klausurtaktisch instrumentalisiert. Besondere Beachtung ist dem
Rechtsbehelfssystem gewidmet. Den vollstreckungsinternen Rechtsschutz verbindet der Autor sachzusammenhänglich geschickt mit der jeweiligen
Vollstreckungsart; die gegen den Gerichtsvollzieher möglichen Behelfe sind innerhalb der Mobiliarvollstreckung, die übrigen bei der Forderungspfändung zu
einer verständlichen Darstellung gekommen. Auch innerhalb der Vollstreckungsklagen ist den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen: Tenor
und Nebenentscheidungen sind jeweils erörtert; die Drittwiderspruchsklage gibt Gelegenheit, Gläubigeranfechtung und Vermögensübernahme
materiellrechtlich zu thematisieren. Bei der Klage aus § 826 BGB, die im Gefolge des sittenwidrigen Kreditgeschäfts zu aktueller Bedeutung gelangt ist,
wäre indessen ein Hinweis auf die neuere Judikatur (z. B. BGH, NJW 1988, 971) angebracht. Kleine Nachbesserungen wären der drucktechnischen
Gestaltung zu widmen. So sollten die Paragraphen und römischen Gliederungsziffern, deren sich der Verfasser auch querverweisend innerhalb des Textes
bedient, oben in den laufenden Seiten mitgeführt werden; dem Leser würde so der stetige Rückgriff auf das Inhaltsverzeichnis erspart. Eine inhaltliche
Anregung: der keineswegs nebensächliche Konflikt zwischen Vorbehalts- (oder Sicherungseigentum) und § 811 ZPO (§ 15 V) hätte wohl auch - dem sonstigen
Gesamtkonzept entsprechend - eine fallgegenständliche Veranschaulichung verdient. Insgesamt aber ist mit diesem Werk, das im Anhang zusätzlich vier
instruktive Klausurfälle abhandelt, dem Referendar ein wertvolles Lernmittel, dem einschlägig befaßten Rechtsanwender ein geglücktes
Informationsinstrument an die Hand gegeben.
Prof. Dr. Peter Gottwald und Rechtsreferendar Johann Semmelmayer, Regensburg (Jus Heft 7/90)
Der Vorbereitungsdienst auf die Zweite Juristische Staatsprüfung verliert immer stärker seinen Charakter als Ausbildung in der Praxis. Kein Wunder, daß
Arbeitsgemeinschaftsleiter zunehmend Lehrbücher für Referendare schreiben. Diese Bücher enthalten durchweg gute, ausführliche Sachdarstellungen. Sie
unterscheiden sich von den Universitätsbüchern weniger in der Liebe zum Detail als in der rein systematisch-unkritischen Darstellung und in der Einübung
von Entscheidungsformen, Tenorierung, Kostenentscheidung. Das neu erschienene Lehrbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht von Rolf Lackmann bietet eine
besonders wertvolle Hilfe für den Referendar. Der Nebel, der gewöhnlich in diesem Anfangsstadium über dem zivilrechtlichen Einzelvollstreckungsverfahren
liegt, wird rasch gelüftet. In verständlicher, klarer Sprache wird dem Leser das vollstreckungsrechtlich unerläßliche materiell- und verfahrensrechtliche
Rüstzeug an die Hand gegeben. Viele Beispiele vermitteln darüber hinaus ein praktisches Verständnis und weisen auf wirtschaftliche Bezüge hin. Von den
Verfahrensgrundsätzen über die Voraussetzungen und Arten der Vollstreckung bis zu den Rechtsbehelfen hilft der Autor dem Referendar alle
examensrelevanten Sachverhalte zu verstehen. Die Rechtsbehelfe des achten Buches der ZPO werden, besonders gründlich und soweit möglich, im
Zusammenhang mit den einzelnen Vollstreckungsakten übersichtlich dargestellt. Lackmann’s Erläuterungen von Entscheidungsformen, Tenorierung (samt
Kostenentscheidung und vorläufiger Vollstreckbarkeit) und Entscheidungsgründen ist gut verständlich. Seine Beispielsfälle mit eingehenden Berechnungen
und Hinweise zum Aufbau von Klausuren helfen dem Referendar, immer wieder auftauchende Fehler zu vermeiden. Der besondere Wert des Lehrbuchs liegt
in der Fülle gut verständlich dargestellter examenswichtiger Einzelfragen. Dabei werden häufig verbundene materiellrechtliche Fragen umfassend
mitbehandelt. Auch Randfragen der eigentlichen Zwangsvollstreckung sind in dem Buch eingehend erörtert. Der Abänderungsklage, der Drittschuldnerklage
oder der Schadensersatz- und Bereicherungsklage (des Schuldners oder nur mittelbar beteiligten Dritten) sind etwa besondere Kapitel gewidmet. Ein
ausführlichter Abschnitt befaßt sich mit den prüfungsrelevanten Fragen von Arrest und einstweiliger Verfügung. Zahlreiche Prüfungsschemata und
Aktenfälle mit Lösungen am Ende des Buches geben jedem Leser die Möglichkeit, das seinem Lerntyp Entsprechende zu vertiefen. Kritisch anzumerken
bleibt lediglich, daß die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen etwas knapp ausgefallen ist. Zur leichteren Orientierung wäre es auch
nützlich, in jeder Kopfzeile den jeweiligen Gliederungsparagraphen anzugeben. Das Gesamturteil fällt danach leicht: ein vorzügliches Lehrbuch für
Referendare.
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen, Sankt Augustin (Rpfleger Heft 12/89)
Die vorliegende Neuerscheinung stellt eine systematische Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht dar. Dabei werden bewußt einzelne Abschnitte des 8.
Buches der ZPO nur gestreift, andere Gebiete, soweit sie für den Rechtsreferendar examenserheblich sind, um so ausführlicher behandelt. Dies ist
auch die Zielrichtung des Werkes. In ihm faßt der Autor seine jahrelangen praktischen Erfahrungen als Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare
zusammen. Hierbei werden in erster Linie typische examensrelevante Bereiche in den Vordergrund gestellt. So umfassen z.B. die Ausführungen zur
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensbereiche 11 Seiten, das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen
Offenbarungsversicherung wird auf 2 Seiten und das komplexe Gebiet der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung auf nur 12 Seiten dargestellt.
Umgekehrt lassen die eingehenden Ausführungen zur Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO oder zur sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO ebenso keine
Wünsche und Erwartungen offen wie die gut verständlichen und anschaulichen Darstellungen zu den gesamten Klagemöglichkeiten des 8. Buches der ZPO
von der Drittschuldnerklage über die Klagen im Rahmen des Verteilungsverfahrens bis zur Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage und der Klage
auf vorzugsweise Befriedigung. Arrest, einstweilige Verfügung und die Klauselklagen werden besonders behandelt.
Im Anhang finden sich Übersichten zur Gliederung des 8. Buches der ZPO, checklistenartige Kurzzusammenfassungen bzw. Prüfungsschemata aller
Rechtsbehelfe und Klagearten des Vollstreckungsrechts und 4 beispielhafte Examensklausuren nebst vollständigen Lösungshinweisen und
Entscheidungsvorschlägen.
Das Arbeiten mit dem Buch wird für den Leser nicht nur durch ein ausführliches Sach- und Paragraphenregister, sondern auch durch das Benützen
verschiedener Schriftarten sehr erleichtert, wobei wichtige Passagen drucktechnisch hervorgehoben sind. Typische Examensprobleme werden daneben
nochmals ausdrücklich gekennzeichnet.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß das vorliegende Werk zum Verständnis des Zwangsvollstreckungsrechts allen Studenten an den Universitäten
und insbesondere den Examenskandidaten bei ihren Vorbereitungen nur empfohlen werden kann. Für die Studenten an den Rechtspflege-
Fachhochschulen oder die Rechtspfleger in der Praxis gilt dies jedoch nur eingeschränkt, da die diesen zugewiesenen Bereiche nur in Grundzügen
behandelt oder gestreift werden.
Deutsche Gerichtsvollzieher-Zeitung (Heft 12/89)
Die Neuerscheinung wendet sich in erster Linie an den Referendar und will ihm die in der zweiten Staatsprüfung erforderlichen
zwangsvollstreckungsrechtlichen Kenntnisse vermitteln. Dieser Zielsetzung entsprechend ist das Werk weniger Anleitungs- als Lehrbuch. An geeigneten
Stellen sind jedoch stets Hinweise zur Lösung praktischer Aufgaben eingearbeitet. Der Aufbau folgt im wesentlichen dem des achten Buchs der ZPO und
macht so die Systematik des Gesetzes verständlich. Jedoch sind die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe hiervon abweichend jeweils dort behandelt,
wo sie typischerweise vorkommen, so die Gerichtsvollziehererinnerung (§ 766 ZPO) im Abschnitt zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in
Besprechungen “Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht”