Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BAG 6 AZR 58/16 20.09.2017 NJW 2018, 331 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Teilzahlungen, die der Schuldner auf eine nach § 802b ZPO (bis 31. Dezember 2012 § 806b ZPO) mit dem Gerichtsvollzieher geschlossene Zahlungsvereinbarung erbringt, sind selbständig anfechtbar. Ob diese Zahlungen inkongruente Deckung bewirken, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem sie die Befriedigung des Gläubigers bewirken.
Das ist der Zeitpunkt, in dem der Gerichtsvollzieher den an ihn gezahlten Teilbetrag an den Gläubiger auskehrt.
Der Entscheidung ist zuzustimmen.