Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | IX ZR 90/10 | 18.04.2013 | NZI 2013, 592 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, kann seine Leistung entgeltlich sein, wenn sich der Zahlungsempfänger gegenüber seinem Schuldner durch Aufrechnung hätte Befriedigung verschaffen können. | Der Entscheidung ist zuzustimmen. |