Art | Verfasser | Titel | Fundstelle |
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Aufsatz | Biermann/von Göler | Die Unpfändbarkeit von Personalcomputern | DGVZ 2018, 83 |
Leitsätze | Anmerkung |
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1. Privat genutzte Personalcomputer sind gem. § 811 I Nr. 1 ZPO unpfändbar. 2. Zur Erwerbstätigkeit des maßgeblichen Personenkreises erforderliche Personalcomputer sind gem. § 811 I Nr. 5 ZPO unpfändbar. 3. Ein Fernsehgerät ist pfändbar, wenn ein Personalcomputer verbleibt. |
Der Aufsatz beleuchtet instruktiv die Probleme der Pfändung von Personalcomputern. Soweit die Autoren meinen, ein Fernsehgerät sei pfändbar, wenn ein PC verbleibt, kann ihnen allerdings nicht gefolgt werden. Das Informations- und Unterhaltungsangebot dürfte noch nicht vergleichbar sein. |