Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
---|---|---|---|---|
BGH | XII ZB 358/20 | 16.06.2021 | NJW 2021, 2660 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
---|---|
Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich. |
Der Entscheidung ist zuzustimmen. |