Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | IX ZR 90/20 | 10.06.2021 | DGVZ 2021, 221 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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1. Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner. 2. Zum notwendigen Inhalt eines Pfändungsbeschlusses (nicht amtlich, Rn. 11) |
Der Entscheidung ist zuzustimmen. |