Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH VII ZB 4/17 04.07.2018 NJW 2018, 3029 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Hat der Gläubiger, der aus einem Zug-um-Zug-Titel vollstrecken will, im Hinblick auf §§ 765, 756 ZPO eine Feststellungsklage erhoben mit dem Ziel, festzustellen, dass
2.
f; der Schuldner hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung befriedigt ist, hängt die materielle Beweiskraft eines daraufhin ergangenen Feststellungsurteils von seiner Rechtskraft ab.
Der Entscheidung ist zuzustimmen.