Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH IX ZR 144/16 01.01.1999 NJW-RR 2018, 432 Volltext

Leitsätze Anmerkung
Schweigt der Schuldner einer erheblichen, seit mehr als neun Monaten fälligen Forderung nach anwaltlicher Mahnung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids und bietet er erst nach dessen Rechtskraft die Begleichung der Forderung in nicht näher bestimmten Teilbeträgen aus seinem laufenden Geschäftsbetrieb an, hat der Gläubiger die Zahlungseinstellung des Schuldners erkannt.
Die Entscheidung zeigt instruktiv auf, welche Indizien beim Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes zu berücksichtigen sind.