Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
OLG Karlsruhe 9 U 192/15 30.11.2017 NJW-RR 2018, 839 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Die Drittwiderspruchsklage des Kontoinhabers gegen die Pfändung seines Guthabens auf einem Bankkonto setzt eine wirksame Pfändung voraus. Eine wegen fehlender Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung wirkungslose Pfändung rechtfertigt keine Drittwiderspruchsklage gegen den Pfändungsgläubiger.
2.
Streiten sich zwei Forderungsprätendenten, wer Gläubiger einer bestimmten Forderung gegen einen Dritten ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage. Der Umstand, dass das Urteil keine Rechtskraftwirkungen gegenüber dem am Rechtstreit nicht beteiligten Schuldner hat, steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen.
3.
Ein Nachlasspfleger, der vom Nachlassgericht zur Sicherung des Nachlasses eingesetzt ist, kann als Vertreter der unbekannten Erben von einer Bank die Auszahlung sämtlicher Guthaben auf den Konten der Erblasserin verlangen, ohne dass weitere Voraussetzungen seiner Berechtigung zu prüfen sind.
Der Entscheidung ist zuzustimmen. Anders ist zu entscheiden, wenn die Forderung bestimmt bezeichnet ist, der PfÜB aber deshalb unwirksam ist, weil die Pfändung ins Leere ging, da der Schuldner nicht Forderungsinhaber war.