Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
OLG München 34 Wx 381/17 13.04.2018 NJW 2018, 2134 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren abstrakten Schuldversprechens hat das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist.
2.
In der Regel können Mängel bei der Titelzustellung durch Nachholung geheilt werden. (nicht amtlich)
3.
Das Vollstreckungsorgan hat im Allgemeinen nur nachzuprüfen, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte. Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein. (nicht amtlich)
Der Entscheidung ist zuzustimmen.