Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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OLG München | 34 Wx 185/18 | 06.07.2018 | BeckRS 2018, 14605 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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1. Wird aus einem Titel vollstreckt, in dem die Zahlung Zug-um-Zug von der Vorlage einer schriftlichen Bürgschaft abhängig gemacht ist, und die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragt, so bedarf die Bürgschaft keiner öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung. 2. Auch genügt die Zustellung des Originals der Bürgschaftsurkunde von Anwalt zu Anwalt. |
Der Entscheidung ist zuzustimmen. |