Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle |
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OLG Düsseldorf | 3 Wx 207/12 | 07.12.2012 | NJOZ 2013, 1531 |
Leitsätze | Anmerkung |
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1. Ein Titel darf zur Prüfung seiner Bestimmtheit ausgelegt werden. (nicht amtlich) 2. Bei der Auslegung dürfen in der Regel keine Umstände außerhalb des Titels, wohl aber der Titel selbst (zB der Tatbestand eines Urteils) herangezogen werden. |
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