Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle
OLG Düsseldorf 3 Wx 207/12 07.12.2012 NJOZ 2013, 1531

Leitsätze Anmerkung
1.
Ein Titel darf zur Prüfung seiner Bestimmtheit ausgelegt werden. (nicht amtlich)
2.
Bei der Auslegung dürfen in der Regel keine Umstände außerhalb des Titels, wohl aber der Titel selbst (zB der Tatbestand eines Urteils) herangezogen werden.
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