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Aufsatz Hergenröder Die Vollstreckungsvereinbarung im System der Zwangsvollstreckung DGVZ 2013, 145 ff.

Leitsätze Anmerkung
1.
Vollstreckungsorgane sind an Vollstreckungsverträge gebunden.
2.
Die Vollstreckungserinnerung ist statthaft, wenn die Nichtbeachtung eines Vollstreckungsvertrages durch das Vollstreckungsorgan gerügt wird. Geht es allerdings um vom Gerichtsvollzieher nicht zu prüfende schwierige Rechtsfragen, Vollstreckungsabwehrklage zu erheben.
Eine instruktive Darstellung von Voraussetzungen und Wirkung von Vollstreckungsvereinbarungen.