Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH VII ZB 9/15 08.11.2017 MDR 2018, 553 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Der Anspruch eines Betriebsrats aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen, ist grundsätzlich gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 399 1. Fall BGB unpfändbar (Abgrenzung zu BAGE 69, 214, 223, juris Rn. 27).
2.
Das gilt jedoch nicht für denjenigen Gläubiger des Betriebsrats, aus dessen Beauftragung durch den Betriebsrat sich der Anspruch aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber ergibt.
Der Entscheidung ist zuzustimmen.