Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH VI ZR 79/15 22.12.2015 NJW 2016, 1517 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Das Erfordernis der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage ist durch das Zustellungsreformgesetz nicht beseitigt worden.
2.
Bei der durch die Geschäftsstelle veranlassten Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift handelt es sich um eine Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften, die nach § 189 ZPO geheilt werden kann.
Der Entscheidung ist zuzustimmen.