Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | II ZR 443/13 | 03.11.2015 | BeckRS 2016, 01912 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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1. Die Erhebung der Klage durch den richtigen Kläger, den Vollstreckungsschuldner, betrifft die Prozessführungsbefugnis und ist somit Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vollstreckungsabwehrklage. (nicht amtlich) 2. Eine Klauselerinnerung kann auf die Nichtexistenz oder fehlendeVollstreckbarkeit des zugrundeliegenden Titels gestützt werden. |
Die Entscheidung ist zutreffend, wohl auch zur Frage der Protessführungsbefugnis ("von dem Schuldner", § 767 I). |