Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | VII ZR 4/13 | 04.12.2014 | NJW 2015, 955 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils erstreckt sich entsprechend § 322 II ZPO auch auf die Aberkennung von Gegenforderungen, mit denen der Kläger gegen die titulierte Forderung aufgerechnet hat. | Der Entscheidung ist zuzustimmen. |