Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH IX ZB 69/12 11.12.2014 NJW-RR 2015, 431 Volltext

Leitsätze Anmerkung
Wird eine künftige Forderung gepfändet, entsteht das Pfandrecht erst mit der Begründung der voraus gepfändeten Forderung. (nicht amtlich) Der Entscheidung ist zuzustimmen.