Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH III ZR 513/13 04.02.2015 NJW-RR 2015, 702 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person (§ 178 I Nr. 2 ZPO) liegt zugleich die (konkludente)
2.
f. Erklärung, dass der Zustellungsadressat abwesend beziehungsweise an der Entgegennahme der Zustellung verhindert ist. Weitere Nachforschungen des Zustellers sind dann regelmäßig nicht veranlasst.
Jedenfalls unter praktischen Aspekten ist der Entscheidung zuzustimmen.