Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | IX ZR 10/13 | 17.10.2013 | NJW 2013, 3720 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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Die Tilgung einer fremden Schuld kann unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat, sofern sich der Zahlungsempfänger hierzu nur gegenüber seinem Schuldner verpflichtet hatte. | Der Entscheidung ist zuzustimmen. |