Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH VII ZR 241/12 18.07.2013 WM 2013, 1717 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Die Zwangsvollstreckung einer Forderung ist unzulässig, wenn der Schuldner dieser Forderung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat, der in einem rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1976 III ZR 146/73, JR 1976, 332).
2.
Dies gilt auch für den Fall, dass die Kostengrundentscheidung in einem gegen Sicherheitsleistung vollstreckbaren Urteil ergangen und die Sicherheitsleistung von dem Aufrechnenden nicht erbracht worden ist.
Der Entscheidung ist zuzustimmen.