Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH VII ZB 22/12 30.04.2013 WM 2013, 1225 Volltext

Leitsätze Anmerkung
Die Forderungsvollstreckung endet nicht mit der Hinterlegung des gepfändeten Betrages, sondern erst durch die Befriedigung des Gläubigers aus dem hinterlegten Betrag. Der Entscheidung ist zuzustimmen.