Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | VII ZB 22/12 | 30.04.2013 | WM 2013, 1225 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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Die Forderungsvollstreckung endet nicht mit der Hinterlegung des gepfändeten Betrages, sondern erst durch die Befriedigung des Gläubigers aus dem hinterlegten Betrag. | Der Entscheidung ist zuzustimmen. |