Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle Volltext
BGH IX ZR 204/11 16.05.2013 NJW 2013, 2519 Volltext

Leitsätze Anmerkung
1.
Versteigert ein Dritter auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts und im Auftrag des Gerichtsvollziehers gepfändete Gegenstände, kann wegen des einbehaltenen Erlöses ein Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Dritten aus Eingriffskondiktion bestehen. (amtlich)
2.
Verwertet der Gerichtsvollzieher gepfändete Sachen durch öffentliche Versteigerung, setzt sich das Eigentum nach der Ablieferung und Bezahlung des Meistgebots an dem Erlös fort.
Der Entscheidung ist zuzustimmen. Die entschiedene Problematik ist sehr examensrelevant!