Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | IX ZR 123/12 | 07.03.2013 | MDR 2013, 675 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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Die Erinnerung nach § 766 ist erst ab Beginn einer konkreten Vollstreckungsmaßnahme oder bei unmittelbar bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahmen zulässig. (nicht amtlich) | Der Entscheidung ist zuzustimmen. Zurecht stellt der BGH deutlich auf eine konkrete Vollstreckungsamßnahme, nicht auf die Vollstreckung selbst ab. |