Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle | Volltext |
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BGH | IX ZR 69/12 | 21.02.2013 | WM 2013, 572 | Volltext |
Leitsätze | Anmerkung |
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Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag, denn sie sind nicht übertragbar und deshalb auch nicht pfändbar. | Der Entscheidung ist zuzustimmen. |