Gericht | Aktenzeichen | Datum | Fundstelle |
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BFH | VII ZB 40/11 | 03.08.2012 | JurBüro 2013, 103 |
Leitsätze | Anmerkung |
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Bei der Frage der Unpfändbarkeit kommt es auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an. | Dem Tenor ist zuzustimmen. Allerdings begründet der BFH seine Entscheidung in diesem Punkt ausschließlich mit steuerrechtlichen Vorschriften. |