Gericht Aktenzeichen Datum Fundstelle
BFH VII ZB 40/11 03.08.2012 JurBüro 2013, 103

Leitsätze Anmerkung
Bei der Frage der Unpfändbarkeit kommt es auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an. Dem Tenor ist zuzustimmen. Allerdings begründet der BFH seine Entscheidung in diesem Punkt ausschließlich mit steuerrechtlichen Vorschriften.